Fehlende Wegepflege der Hauptwege, mangelnde Gartenpflege und Reparaturbedarf der Gartenzäune
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
wir mussten wiederholt feststellen, dass die Wegepflege der Hauptwege
von einigen Pächtern stark vernachlässigt wird.
Wir weisen zum wiederholten Mal darauf hin, dass laut Gartenordnung alle Pächter für die Sauberhaltung der Hauptwege vor ihrem Garten bis zur Mitte des Weges verantwortlich sind und laut Beschluss der Mitgliederversammlung von 2023 Gebühren erhoben werden können, wenn die Pächter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Unkrautbeseitigung auf den Hauptwegen betrifft folgende Gärten:
20, 22, 22a, 23, 24, 25, 28, 33, 36, 51, 54, 62, 63, 66, 68, 74, 100, 101, 108, 109, 116, 123
Wir fordern alle Pächter der genannten Gärten auf, umgehend, spätestens aber bis Ende August, die Unkrautbeseitigung auf den Hauptwegen zu erledigen. Sollte dies nicht erfolgen, werden wir die Wegereinigung kostenpflichtig in Auftrag geben.
Reparaturbedarf besteht an folgenden Gartenzäunen:
56, 62, 63, 67, 68, 116
Gärten mit Pflegebedarf:
39, 62, 63, 98, 108, 109
Diese Pächter werden aufgefordert die notwendigen Arbeiten kurzfristig zu erledigen.
Der Vorstand
27.07.2026