Achtung!
Wichtige Information zur Vorbereitung unseres
Gartenfestes am 17.08.2024
- Kuchenbasar:
Die Annahme der Kuchenspenden erfolgt am Freitag, den
16.08. zwischen 16:00 und 20:00 Uhr und am Sonnabend,
den 17.08. ab 9:30 Uhr
- Aufbauarbeiten Freitag, 16.08.2024
Der Aufbau der Zelte, Stände, Tische und Sitzgelegenheiten usw.
erfolgt am Freitag, den 16.08. ab 9:00 Uhr bis Fertigstellung.
Wir bitten alle Aufbauhelfer, die sich zur Unterstützung gemeldet haben und
auch weitere Gartenfreunde, die es zeitlich einordnen können, sich am
Gartenheim oder am Ablageplatz einzufinden
.
- Abbauarbeiten Sonntag, 18.08.2024
Der Abbau erfolgt am Sonntag ab 14:00 Uhr. Auch dafür bitten wir um eure
Unterstützung.
- Helfer/Standbetreuer zum Gartenfest
Alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, die ihre Bereitschaft zur Mithilfe
bei der Betreuung der Stände und der gastronomischen Versorgung
bekundet haben, bitten wir sich am Sonnabend ab 8:30 Uhr am Gartenheim
einzufinden, damit wir eine kurze Einweisung und Abstimmung vornehmen
und die Stände ausstatten können.
- Flohmarkt 18.08.2024
Wir haben außerdem geplant, am Sonntag, den 18.08.2024 neben dem
Frühschoppen, einen Flohmarkt durchzuführen.
Alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, die sich mit einem Stand oder
auch nur einem bestimmten Gegenstand, den sie abgeben möchten,
beteiligen wollen, melden sich bitte bei Gartenfreund Jörg Reimann,
Telefonnummer 0177 5514534.
Tische und Sitzgelegenheiten werden bereitgestellt.
Die Teilnahme mit einem Verkaufsstand ist nur nach vorheriger Anmeldung
möglich. Der Aufbau der Stände muss spätestens 9:00 Uhr erfolgen, Beginn
ist 10:00 Uhr.
Wir bitten alle Gartenfreunde um Verständnis, dass es an diesem Tag auch
während der Ruhezeiten zu Lärmbelästigungen kommen kann, wir denken,
dass dafür Jeder Verständnis hat.
Euer Vorstand Chemnitz, 25.07.2024
Wegepflege der Hauptwege
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, wir mussten wiederholt feststellen, dass die Wegepflege der Hauptwege von einigen Pächtern stark vernachlässigt wird.
Wir weisen zum wiederholten Mal darauf hin, dass laut Gartenordnung alle Pächter für die Sauberhaltung der Hauptwege vor ihrem Garten bis zur Mitte des Weges verantwortlich sind und laut Beschluss der Mitgliederversammlung von 2023 Gebühren erhoben werden können, wenn die Pächter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Der Vorstand 24.06.202